Kosten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens
Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht ist grundsätzlich
kostenfrei. Davon gibt es allerdings eine Ausnahme. Wird eine
Verfassungsbeschwerde als unzulässig oder offensichtlich unbegründet
verworfen, kann dem Beschwerdeführer eine Gebühr auferlegt werden. Kein
Bürger muss aber Sorge haben, dass eine Gebühr auferlegt wird, wenn man
sich mit einem Anliegen an das Landesverfassungsgericht wendet. Jeder
Antragsteller oder Beschwerdeführer erhält nämlich ein Schreiben, in dem
gegebenenfalls mitgeteilt wird, dass ein Antrag oder eine Beschwerde
unzulässig oder offensichtlich unbegründet sei. Soweit möglich und
zulässig, werden auch weitere Hinweise gegeben. Jedes an das
Landesverfassungsgericht gerichtete Schreiben wird kostenfrei beantwortet.
Erst wenn ein Antragsteller trotz Hinweises des Gerichts auf die
Unzulässigkeit oder offensichtliche Unbegründetheit einer
Verfassungsbeschwerde darauf besteht, dass das Landesverfassungsgericht im
förmlichen Verfahren entscheidet, können Kosten entstehen.
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