Aufbau und Stellung des LandesverfassungsgerichtsDas Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist, wie der Landtag und die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, selbst ein Verfassungsorgan des Landes. Es untersteht keiner Dienstaufsicht und ist keinem bestimmten Landesministerium zugeordnet. Das Landesverfassungsgericht besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Der Präsident, der Vizepräsident und zwei weitere Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Im Übrigen sollen die Mitglieder im öffentlichen Leben erfahrene Personen des allgemeinen Vertrauens sein. Die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und ihre
Stellvertreter werden auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses des
Landtages vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln
der anwesenden Abgeordneten gewählt. Die Amtszeit beträgt 12 Jahre,
längstens bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres. Eine Wiederwahl ist
nicht möglich. Die Verfassungsrichter üben ihr Amt ehrenamtlich aus. |
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